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Behälterservice

Egal ob ein Behälter ausgetauscht, gereinigt oder neu aufgestellt werden soll, unser Behälterservice ist gern für Sie da.

An- und Abmeldung

Restabfallbehälter / Biotonne
Die Bestellung und Abmeldung eines Restabfallbehälters sowie einer Biotonne nimmt Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung entgegen, da sich diese auf Ihre Abfallgebühren auswirken kann.

Papierbehälter
Die Bestellung und Abmeldung von Papierbehältern nehmen wir direkt per Mail oder telefonisch entgegen.
 

Oft gefragt - Thema Behälterservice

Wie stelle ich die Behälter zur Leerung bereit?

Damit unsere Mitarbeiter die Behälter ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust leeren können, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Stellen Sie Ihre Behälter am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr mit geschlossenem Deckel am äußeren Gehweg- oder Straßenrand bereit.
  • Stellen Sie die Behälter nach der Leerung sobald wie möglich wieder an ihren Standplatz zurück.
  • Fußgänger und Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden.
  • Wenn Sie in einer Straße wohnen, die von dem Sammelfahrzeug nicht befahren werden kann, müssen die Behälter an der nächstgelegenen Stelle bereitgestellt werden, an der das Sammelfahrzeug sie leeren kann.

    Dies betrifft vor allem:
    - Stichstraßen, Sackgassen und Privatstraßen, welche keinen ausreichend großen Wendehammer haben.
    - Zu enge Straßen oder Straßen welche durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können.

     

Der Behälter wurde nicht geleert! Was tun?

Durch Feiertage kann sich der Abfuhrtermin verschieben. Bitte beachten Sie Ihren Abfallkalender.
Abfallkalender - Mehr erfahren

Weitere Gründe finden Sie unter dem Thema "Behälterleerung"

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch, dass diese Behälter noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt geleert werden.Rechtliche Grundlage: Abfall- und Gebührensatzungvom 01.01.2020

Mein Behälter ist verschwunden. Was tun?

Sollte ein Behälter nach der Leerung verschwunden sein wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bitte geben Sie dabei die Art des Behälters (Restabfall, Bio, Papier), die Größe und die Behälternummer (7-stellig auf dem Ektikett an der Behälterseite) an.
Kontakt

Gelbe Tonne
Hier wenden Sie sich bitte an die Fa. Prezero, Hotline 0800/886 66 66 oder die .

Übersicht Gebühren

(Die Gebühren gelten nicht für Baunatal, Fuldabrück, Kaufungen und Reinhardshagen)

Der Abfallgebühr berechnet sich auf Basis des Restabfallbehälters (Mindestvolumen 20 l pro Einwohner).
Beispiel: ein Haushalt mit 4 Personen (4 x 20 Liter = 80 Liter/Restabfallbehälter)

Größe RestabfallbehälterGebühr pro Monat
80 Liter17,20 Euro
120 Liter24,88 Euro,
240 Liter47,91 Euro,
1100 Liter182,44 Euro


Gebühr für Grundstücke mit nur einer gemeldeten Person
Auf  Antrag  wird  die  Entsorgung  auf  Grundstücken,  auf  denen  nur  eine  Person gemeldet ist, über Abfallsäcke vorgenommen. Dem Gebührenpflichtigen werden 13 Abfallsäcke mit einem Füllraum von 40 l bzw.26 Abfallsäcke mit einem Füllraumvon 20 l zur Verfügung gestellt.
Gebühr pro Monat: 8,60 Euro

Zusätzliche BiotonneGebühr pro Monat
120 Liter4,42 Euro
240 Liter8,87 Euro

Zusätzliche Biotonnen sind mindestens für die Dauer von 12 Monaten zu nutzen.

Infobroschüre Gebühren PDF-Datei

Maße der Behälter

Abfallsäcke
26 Abfallsäcke zu je 20 Liter
Länge: 580 mm
Breite: 330 mm

13 Abfallsäcke 13 zu je 40 Liter
Länge: 800 mm
Breite: 330 mm

Abfallbehälter
80 Liter
Tiefe: 530 bis 555 mm
Breite: 450 bis 480 mm
Höhe: 945 bis 975 mm

120 Liter
Tiefe: 555 mm
Breite: 480 bis 505 mm
Höhe: 940 bis 975 mm

240 Liter
Tiefe: 726 bis 740 mm
Breite: 580 mm (plus/minus 5 mm)
Höhe: 1.100 bis 1.161 mm

1.100 Liter Container
Tiefe: 1.115 mm (plus/minus 130 mm)
Breite: 1.370 mm (plus/minus 10 mm)
Höhe: 1.470 mm

Aus technischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen gilt daher ein Bruttohöchstgewicht pro Abfallbehälter von:

  • 80 l bis 120 l Behälter: 60 kg
  • 240 l Behälter: 110 kg
  • 1100 l Behälter: 270 kg

Rechtliche Grundlage: §13 Abs. 4 Abfallsatzung vom 01.01.2020

Bei zu schweren Abfallbehältern ermüdet das Material. Beim Leerungsvorgang kann der Behälter aus der Schüttung fallen, was zu einer erheblichen Verletzungsgefahr für unsere Mitarbeiter führt.

Kann der Behälter gereinigt werden?

Ja. Dazu können Sie den Austausch des Restabfall-, Papier-Behälters und der Biotonne beauftragen.

Kosten:
•    80l-, 120l-, 240l- Tonnen: 13,00 €
•    1.100 Liter - Behälter: 23,00 €

Der Austausch erfolgt ausschließlich nach Vorabüberweisung.
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Gelbe Tonne - Fragen und Antworten

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Hotline: 0800/886 66 66
 

Fragen und Antworten
Private Haushalte - Mehr erfahren
Gewerbebetriebe - Mehr erfahren

       

Oft gefragt - Thema Behälterleerung

Der Behälter wurde, laut Termin im Abfallkalender, nicht geleert.
Folgende Gründe sind möglich:

Enthält unzulässige Abfälle.

Leider konnten unsere Mitarbeiter Ihren Behälter nicht leeren, da er unzulässige Abfälle enthält.
Dazu gehören:

Gefährliche Abfälle:
Chemikalien, Reingungsmittel, Altöle, Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Energiesparlampen, Elektrokleingeräte.
Diese können Sie zur Schadstoffannahme bringen. Bitte bachten Sie die Annahmezeiten- und bedingungen.
Mehr erfahren

Bauschutt:
Wasch- oder Toilettenbecken, Blumentöpfe aus Ton oder Terracotta, Steinplatten
Zur Entsorgung dieser Abfälle haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Anlieferung zu einem unsere Recyclinghöfe auf dem Entsorgungszentrum Hofgeismar oder Lohfelden. Mehr erfahren
  • Kostenpflichtiger 1 cbm-Faltcontainer. Mehr erfahren
  • Kostenpflichtiger Container über unseren Containerservice. Mehr erfahren
  • Anlieferung zu einer der kommunalen Bauschuttannahmestellen. Auskunft erteilt Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung

Bitte beachten Sie: Wenn Abfallbehälter aufgrund unzulässiger Abfälle nicht geleert werden konnten besteht kein Anspruch, dass diese Behälter noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt geleert werden. Rechtliche Grundlage: Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel

Abfälle richtig sortiert
Richtig sortiert - PDF-Datei

Hat ein zu hohes Gewicht.

Um eine ordnungsgemäße Leerung zu ermöglichen dürfen die Behälter nur so befüllt sein, dass der Deckel schließt.
Überfüllte oder Behälter mit unzulässigen Abfällen werden nicht geleert.
Grundsätzlich gilt ein Behälter als überfüllt, wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist.

Aus technischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen gilt daher ein Bruttohöchstgewicht pro Behälter von:

  • 80 l bis 120 l Behälter: 60 kg
  • 240 l Behälter: 110 kg
  • 1100 l Behälter: 270 kg

Bei zu schweren Abfallbehältern ermüdet das Material. Beim Leerungsvorgang kann der Behälter aus der Schüttung fallen, was zu einer erheblichen Verletzungsgefahr für unsere Mitarbeiter führt.

Bitte beachten Sie: Wenn Abfallbehälter aufgrund eines zu hohes Gewichtes nicht geleert werden konnten besteht kein Anspruch, dass diese Behälter noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt geleert werden. Rechtliche Grundlage: Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel

Gültige Etiketten an den Behälterseiten fehlen.

Sollte ein Behälter kein Etikett haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bitte geben Sie dabei die Art des Behälters (Restabfall, Bio, Papier) sowie die Größe an.
Kontakt

Bitte beachten Sie: Wenn Abfallbehälter aufgrund fehlender Etiketten nicht geleert werden konnten besteht kein Anspruch, dass diese Behälter noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt geleert werden. Rechtliche Grundlage: Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel

Gelbe Tonne
Hier wenden Sie sich bitte an die Fa. Perzero, Hotline 0800/886 66 66
Diese haben keine Etiketten des Landkreises Kassel

Abfälle sind verkantet, stark verdichtet oder angefroren.

Um eine ordnungsgemäße Leerung zu ermöglichen dürfen die Behälter nur so befüllt sein, dass der Deckel schließt. Überfüllte oder falsch befüllte Behälter werden nicht geleert. Gleiches gilt für Behälter in den die Abfälle verdichtet (zu hohes Gewicht) oder verkantet sind.

Tipps für den Winter

  • Bitte machen Sie den Zugang zu den Behältern schnee- und eisfrei, damit unsere Mitarbeiter diese bis zum Fahrzeug rollen können. Die Behälter können nicht über Schneeberge gezogen werden.
  • Stellen Sie gegebenenfalls die Behälter am Tag der Leerung an einer geräumten und befahrbaren Straße bereit. Wenn Straßen nicht gestreut oder geräumt sind, können diese von den bis zu 26 Tonnen schweren Entsorgungsfahrzeugen nicht sicher befahren werden. Häufiges Stoppen und Wiederanfahren erhöhen die Gefahr des Rutschens auf glattem Untergrund.
  • Halten Sie bitte die Straßenzufahrten für die Räum- und Streudienste und Entsorgungsfahrzeuge frei.
  • Wenn die Tonnen nicht geleert werden können, ziehen Sie diese bitte wieder auf Ihr Grundstück bis zur nächsten Regelabfuhr zurück.

Tipp zur Befüllung der Behälter im Winter

Mit dem ersten starken Frost frieren die Abfälle, vor allem nasses Laub in den Biotonnen und Windeln in den Restabfallbehältern fest, so dass diese beim Leerungsvorgang trotz mehrmaligem Anschlagen der Schüttungsautomatik nicht herausfallen. Das Festfrieren von Abfällen lässt sich aber durchaus vermeiden:

  • Behälter in der Nacht vor der Leerung witterungsgeschützt und möglichst frostfrei stellen (z.B. Garage)
  • Abfälle auflockern und Verdichten vermeiden
  • Schwere Abfälle nach unten
  • Abfälle für den Restabfallbehälter in handelsübliche Mülltüten verpacken
  • Boden der Abfallbehälter sowie einzelne Lagen zwischen den Abfällen mit zerknülltem Zeitungspapier auslegen und die Seitenwände damit verkleiden

Bitte beachten Sie: Wenn Abfallbehälter aufgrund festgefrorener Abfälle oder Glätte nicht geleert werden konnten besteht kein Anspruch, dass diese Behälter noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt geleert werden. Rechtliche Grundlage: Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel

Der Behälter ist zugeparkt, zugestellt oder eingeschneit.

Am Tag der Abfuhr müssen die Behälter frei zugänglich an der Grundstücksgrenze (Straßen- oder Gehwegrand) zur Leerung bereitstehen. Keine parkenden Fahrzeuge, keine herumliegenden Abfälle, keine fremden Gegenstände und kein aufgetürmter Schnee dürfen sich zwischen dem Behälter und dem Sammelfahrzeug befinden.
Die Behälter sind vielfach sehr schwer. Daher sind unsere Mitarbeiter dankbar, wenn sie auf kürzestem Weg und ohne Hindernisse die Behälter zum Fahrzeuge ziehen und nach der Leerung auch wieder zurückstellen können.

  • Stellen Sie Ihre Behälter so an den Straßenrand, dass keine parkenden Fahrzeuge den kürzesten Weg versperren.
  • Tragen Sie dafür Sorge, dass am Abfuhrtag Ihr Behälter frei zugänglich ist.
  • Befreien Sie nicht nur den eigentlichen Stellplatz Ihres Behälters von Schnee, sondern räumen Sie auch den kurzen Weg zur Straße.

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch, dass diese Behälter noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt geleert werden. Rechtliche Grundlage: Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel

Ist heute schon einmal geleert worden.

In Ihrer Abfallgebühr ist die Leerung der Abfallbehälter an dem im Abfallkalender angegebenen Terminen enthalten.
Ist am Abfuhrtag bereits eine Leerung erfolgt, darf dieser Behälter nicht ein zweites Mal am gleichen Tag zur Leerung bereitgestellt werden und wird auch nicht erneut geleert.
Unterstützt durch die Technik an Bord des Abfallsammelfahrzeugs und durch Kenntnis der Sachlage vor Ort, ist festzustellen, ob ein Abfallbehälter bereits geleert wurde.
Sollte sich herausstellen, dass die Größe des Abfallbehälters dauerhaft nicht ausreicht, empfiehlt sich die Aufstellung eines größeren Behälters.
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