Schadstoffannahme
(Private Haushalte)
Schadstoffe (z.B. Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, flüssige Lacke, flüssige Klebstoffe) dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umweltgefahren nicht im Restabfallbehälter entsorgt werden. Sie können diese daher während der mobilen Schadstoffannahme abgeben.
Darüber hinaus können hier auch kleine Elektrogeräte bis 50 cm Kantenlänge, wie z. B. Taschenrechner, Telefone, Handys, Anrufbeantworter, Bügeleisen, Kaffee- und Küchenmaschinen, elektrische Zahnbürsten und Rasierapparate abgegeben werden.
Achtung! Bitte beachten Sie:
Einzelgebinde dürfen nur im geschlossenen Zustand, mit einem Gewicht von max. 20 kg oder einem Fassungsvermögen von max. 20 Litern angeliefert werden. Pro Tag und Anlieferer werden max. 100 kg angenommen.
Die Entsorgung der Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED´s wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geregelt. Im Rahmen der Mobilen Schadstoffannahme nehmen wir bis zu 20 Leuchtstoffröhren bzw. Energiesparlampen kostenlos entgegen. An unseren Entsorgungszentren können Sie bis zu 100 Leuchtstoffröhren bzw. Energiesparlampen und auch LED´s kostenlos abgeben.
Schadstoffannahme/Standorte/Zeiten
Übersicht aller Termine Städte/Gemeinden
Private Haushalte - Sammeltermine Schadstoffsammlung in Ihrer Stadt/Gemeinde
Alle Sammeltermine finden Sie auch im Abfallkalender und in unserer Abfallkalender-APP
Mehr erfahren
Annahme am Mittwoch
Neben der Annahme an den Standorten in jeder Stadt/Gemeinde, können Sie zusätzlich am
- 1. Mittwoch eines Monats am Entsorgungszentrum Hofgeismar und am
- 3. Mittwoch eines Monats am Entsorgungszentrum Lohfelden
jeweils in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr Schadstoffe abgeben.
Annahme am Samstag
An folgenden Samstagen in der Zeit von 08:00 - 12:30 Uhr besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Abgabe:
Entsorgungszentrum Hofgeismar
Samstag, 18.11.2023
Annahmezeit: jeweils von 08:00 bis 12:30 Uhr
Entsorgungszentrum Lohfelden
Samstag, 09.09.2023
Annahmezeit: jeweils von 08:00 bis 12:30 Uhr
Achtung
Für Gewerbebetriebe gelten spezielle Anlieferungsbedingungen.
Schadstoffe - Gewerbebetrieb - Mehr erfahren
Unser Tipp
Die meisten schadstoffhaltigen Produkte lassen sich durch schadstoffarme oder schadstofffreie Produkte ersetzen. Achten Sie auf den „Blauen Engel”, der als staatliches Umweltzeichen für umweltfreundliche Produkte (z. B. schadstoffarme Lacke) vergeben wird.
Was gehört zu Schadstoffen?
Zum Beispiel:
- Lacke (flüssig)
- Farben (flüssig)
- Klebstoffe (flüssig)
- Holzschutzmittel
- Pflanzenschutzmittel
- Düngemittel
- Desinfektionsmittel
- Reinigungsmittel
- Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück)
- Energiesparlampen
- Säuren
- Laugen
- Feuerlöscher (max. 5 Stück)
- Chemikalien
- Autobatterien (max. 5 Stück)
Was gehört nicht zu Schadstoffen?
Zum Beispiel:
- Mineralwolle - siehe Annahmestellen
- Asbest - siehe Annahmestellen
- Altöl - Bitte zurück zum Handel
- Lacke, Farbe, Klebstoffe (ausgehärtet)
- Wandfarben/Dispersionsfarben (ausgehärtet)
- Munition, Sprengstoffe - Info bei Kampfmittelräumdienst
- Druckgasflaschen / Gaskartuschen - Bitte zurück zum Handel
- Radioaktive Substanzen – Info bei Regierungspräsidium Kassel
Kostet die Schadstoffannahme etwas?
Wir erheben keine gesonderten Gebühren.
Die Kosten für die Annahme und Entsorgung sind in Ihrer Abfallgebühr enthalten.
Bitte beachten Sie: für Gewerbebetriebe gelten besondere Annahmebedingungen
Gewerbebetrieb/Mehr erfahren