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Elektrogeräte und Metalle

(Gewerbe)

Gewerbebetriebe, welche an die öffentliche Abfuhr (Restabfallbehälter) angeschlossen sind, können unsere Abfuhr für Elektrogeräte (nicht ausgeschlachtet) und Metalle in haushaltsüblicher Menge nutzen. Um eine umweltfreundliche Verwertung zu gewährleisten, holen wir diese separat von Sperrmüll ab.

Neben der Möglichkeit der Online-Bestellung, erhalten Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung auch unsere Infobroschüre mit der jeweiligen Anforderungskarte. 

Achtung! Nicht mitgenommen werden:

  • Nachtspeicheröfen
  • Fahrzeugteile
  • motorbetriebenen Geräte, in welchen noch Reste von Öl oder Benzin vorhanden sind
  • Geräte mit Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen

Öl, Benzin, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen können Sie bei der mobilen Schadstoffannahme abgeben.
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Sonderregelung für Elektrohändler
Die Abholung größere Mengen an Altgeräten, die z. B. von den Kunden zurückgenommen wurden, ist durch uns gegen Entgelt möglich. Haushaltsübliche Geräte können auch selbst an unseren Entsorgungszentren angeliefert werden. Sofern die Geräte aus dem Landkreis Kassel stammen, ist für Händler auch die Anlieferung größerer Mengen kostenfrei. In diesem Fall muss allerdings ein Anlieferungstermin mit uns abgestimmt werden.

Neben der Möglichkeit der Online-Bestellung, erhalten Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung auch unsere Infobroschüre „Wir schaffen Platz” mit den jeweiligen Anforderungskarten.

Bitte beachten Sie:

  • Einzelteile nicht schwerer als 75 kg und nicht länger als 2,00 m

Auftrag - So geht´s

  • Auftrag ausfüllen
  • Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit Auftragsnummer nachdem Ihr Onlineauftrag bei uns eingegangen ist
  • Den Termin für die Abholung erhalten Sie in der Regel ca. 2-3 Wochen nach Ihrer Bestellung ebenfalls per E-Mail
  • Sperrmüll und Elektrogeräte/Metallgegenstände werden getrennt abgeholt.
  • Sie erhalten in diesem Falle zwei getrennte Termine.
  • Hinweis - Sofern Sie keine Bestätigung erhalten haben, schauen Sie bitte auch in Ihren SPAM-Ordner.

Auftrag/Sperrmüllservice 

 

Was gehört zu Elektrogeräten?

Zum Beispiel:

Haushaltsgroßgeräte:

  • Kühlschränke
  • Gefrierschränke
  • Klimageräte
  • Wärmepumpen
  • Wäschetrockner
  • Radiatoren
  • Waschmaschinen
  • E- und Gasherde
  • Geschirrspühler
  • E-Rasenmäher
  • Mikrowellen

Bildschirme:

  • Fernseher
  • Flachbildschirme
  • Monitore

Haushaltskleingeräte (ohne Akku):

  • Kaffeemaschinen
  • Staubsauger
  • Rasierapparate
  • Bügeleisen
  • Toaster
  • Computer
  • Notebooks
  • Drucker
  • CD- und DVD-Spieler
  • Radios
  • Nähmaschinen
  • Grill

Sonstiges:

  • Fahrräder
  • Sport- und Freizeitgeräte
  • Metallmöbel
  • Wäscheständer
  • Bügelbrett

 

 

Was kostet die Abholung?

Wir erheben keine gesonderten Gebühren. Gewerbebetriebe, welche an die öffentliche Abfuhr (Restabfallbehälter) angeschlossen sind, können unsere Abfuhr für Elektrogeräte (nicht ausgeschlachtet) in haushaltsüblicher Menge nutzen.
Die Kosten für die Abholung von Elektrogeräten sind in der Abfallgebühr enthalten.

Elektrokleingeräte - Caldener Werkstätten (bdks)

Die Caldender Werkstätten nehmen ebenfalls Elektrokleingeräte (bis 50 cm Kantenlänge) entgegen und führen diese dem Recycling-Kreislauf zu. Großgeräte, wie z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Herde, können nicht angenommen werden.

Da die Geräte manuell durch speziell geschulte Mitarbeiter mit Behinderung demontiert werden, dürfen keine zerstörten Bildschirmgeräte abgegeben werden.

Öffnungszeiten Caldener Werkstätten
Breslauer Str. 15, 34379 Calden
Mo. - Do. : 8:00 - 15:30 Uhr
Fr. : 8:00 - 13:30 Uhr

Mehr erfahren (Website bdks)

Rücknahmeverpflichtung des Handels für Elektrogeräte

Händler müssen ausgediente Elektrogeräte seit 2016 ebenfalls zurücknehmen. Das gilt auch für Online-Shops.
Mehr erfahren (Website Verbraucherzentrale)

Kann das Sperrmüllfahrzeug mein Grundstück befahren?

Nur im Ausnahmefalle und mit besonderer Genehmigung.
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Annahmestellen

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Anfahrt/Standorte

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