Direkt zum Inhalt

Gelbe Tonne/Verpackungen

Verpackungen werden bundesweit schon seit 1991 getrennt von anderen Abfällen in Gelben Säcken oder Tonnen gesammelt.
Grundlage dafür ist das Verpackungsgesetz. Verpackungsabfälle sollen so möglichst reduziert bzw. hochwertig verwertet werden. Verantwortlich für die Einsammlung und Verwertung gebrauchter Verpackungen ist dabei nicht die Abfallentsorgung Kreis Kassel sondern die Hersteller und Produzenten, welche Verpackungen in den Handel bringen. Diese bezahlen eine Lizenzgebühr an ein Rücknahmesystem („Duales  System“), welches die Einsammlung und Verwertung von Verpackungen organisiert. Die Lizenzgebühr wird auf den Verpackungspreis aufgeschlagen. Das heißt, dass der Verbraucher die Einsammlung und Verwertung der gekauften Verpackung (z.B. eines Joghurtbechers) bereits an der Ladenkasse zahlt. Die Einsammlung der Verpackungen über die Gelbe Tonne und die Verwertung der Verpackungen wird daher nicht über die Abfallgebühr finanziert.
Gewerbebetriebe können nach Verpackungsgesetz an das Sammelsystem für Verpackungen (Gelbe Tonne) unter bestimmten Voraussetzungen angeschlossen werden.

Gelbe Tonne für Gewerbebetriebe - Voraussetzungen

Private Endverbraucher sind private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz1 sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser,Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen desKulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks undSportstadien. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 1 Verpackungsgesetz sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße sowohl für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1 100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.
Hotline: 0800/886 66 66

Wie können Transportverpackungen entsorgt werden?

Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen (§ 3 der Verpackungsverordnung).

Transportverpackungen müssen von Herstellern und Vertriebern zurückgenommen und außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer Verwertung zugeführt werden. Zur Erfüllung dieser Rücknahmepflicht haben Hersteller und Vertreiber auch hier die gesamte Rückführung ihrer Transportverpackungen meist an verschiedene Unternehmen der Entsorgungswirtschaft übertragen.

Was sind Umverpackungen?

Umverpackungen sind Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind.
Umverpackungen können im Laden zurückgelassen werden und sind außerhalb der öffentlichen Entsorgung einer Verwertung zuzuführen.

Was gehört in die Gelbe Tonne?

Zum Beispiel:

Verpackungen aus Kunststoff

  • Arzneimittelblister
  • Becher
  • Schalen
  • Flaschen
  • Folien

Verpackungen aus Metall

  • Getränke- und Konservendosen

Verpackungen aus Verbundstoff

  • Milch- und Getränkekartons

Was gehört nicht in die Gelbe Tonne?

Zum Beispiel:

Verpackungen aus Papier/Pappe

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Kartons

Verpackungen aus Glas

  • Konservengläser
  • Glasflaschen

Sonstiges

  • Tapeten
  • Windeln
  • Dämmmaterial aus Styropor
  • Haushaltseimer
  • Gießkannen
  • Waschschüsseln
  • Videokassetten
  • Zahnbürsten
  • Keramiktöpfe
  • Einwegrasierer
  • CDs & Disketten
  • Elektrogeräte
  • Altkleider

Wann wird die Gelbe Tonne geleert?

Die Termine finden Sie im Abfallkalender.

Hotline

Gelbe Tonne
0800/ 886 66 66

Behälterglas

Für die Aufstellung und Entleerung der Glascontainer im Landkreis Kassel ist eine Privatfirma beauftragt, da Behälterglas (z.B. Einwegflaschen,Konserven- Marmeladengläser) ebenfalls zu den Verpackungen zählt.

Die Instandhaltung der Containerstellplätze, die Entleerung und die Verwertung werden nicht über die Abfallgebühr finanziert.
Die Sammelfahrzeuge können mehrere farblich unterschiedliche Glascontainer in ein Fahrzeug entleeren, da sie getrennte Kammern für Weiß-, Grün- und Braunglasscherben haben.

Einwurfzeiten: werktags 07:00 - 20:00 Uhr

Was gehört in die Glascontainer?

Grün-/Weiß-/Braun-Glas sortiert nach Farben.
Zum Beispiel:

  • Einwegflaschen für Getränke und Lebensmittel
  • Konservengläser
  • Marmeladengläser

Achtung! Bitte beachten Sie:
Glasfarben, welche nicht zugeordnet werden können z. B. rot, blau, gelb sowie Opalglas (z.B. Odolflasche, Weiss), gehören in den Container für Grünglas.  

Was gehört nicht in die Glascontainer?

Zum Beispiel:

  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen enthalten Quecksilber

--> Mobile Schadstoffe

Mehr erfahren


Zum Beispiel:

  • Fenster-, Spiegel-, Blei- und Kristallglas
  • Laborglas
  • Einmachglas
  • Keramik
  • Porzellan
  • Steingut
  • Glühbirnen

--> Restabfallbehälter

--> Ganze Glasscheiben/Fenster und Spiegel bitte zum Recyclinghof bringen
Mehr erfahren