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Gelbe Tonne/Verpackungen

(Private Haushalte)

Verpackungen werden bundesweit schon seit 1991 getrennt von anderen Abfällen in Gelben Säcken oder Tonnen gesammelt.
Grundlage dafür ist das Verpackungsgesetz. Verpackungsabfälle sollen so möglichst reduziert bzw. hochwertig verwertet werden.

Verantwortlich für die Einsammlung und Verwertung gebrauchter Verpackungen ist dabei nicht die Abfallentsorgung Kreis Kassel sondern die Hersteller und Produzenten, welche Verpackungen in den Handel bringen. Diese bezahlen eine Lizenzgebühr an ein Rücknahmesystem („Duales  System“), welches die Einsammlung und Verwertung von Verpackungen organisiert. Die Lizenzgebühr wird auf den Verpackungspreis aufgeschlagen. Das heißt, dass der Verbraucher die Einsammlung und Verwertung der gekauften Verpackung (z.B. eines Joghurtbechers) bereits an der Ladenkasse zahlt.

Die Aufstellung der Gelbe Tonne sowie die Einsammlung und Verwertung der Verpackungen wird daher nicht über die Abfallgebühr finanziert und auch nicht von uns durchgeführt.

Auskünfte erhalten SIe über die Hotline.

Was gehört in die Gelbe Tonne?

Zum Beispiel:

Verpackungen aus Kunststoff

  • Arzneimittelblister
  • Becher
  • Schalen
  • Flaschen
  • Folien

Verpackungen aus Metall

  • Getränke- und Konservendosen

Verpackungen aus Verbundstoff

  • Milch- und Getränkekartons

Was gehört nicht in die Gelbe Tonne?

Zum Beispiel:

Verpackungen aus Papier/Pappe

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Kartons

Verpackungen aus Glas

  • Konservengläser
  • Glasflaschen

Sonstiges

  • Tapeten
  • Windeln
  • Dämmmaterial aus Styropor
  • Haushaltseimer
  • Gießkannen
  • Waschschüsseln
  • Videokassetten
  • Zahnbürsten
  • Keramiktöpfe
  • Einwegrasierer
  • CDs & Disketten
  • Elektrogeräte
  • Altkleider

Wann wird die Gelbe Tonne geleert?

Die Termine finden Sie im Abfallkalender.

Hotline/Info

Gelbe Tonne
0800 / 886 66 66 
E-Mail

Glascontainer
0800/ 6665445

Behälterglas/Glascontainer

Für die Aufstellung und Entleerung der Glascontainer ist ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragt, da Behälterglas (z.B. Einwegflaschen,Konserven- Marmeladengläser) ebenfalls zu den Verpackungen zählt.

Die Instandhaltung der Containerstellplätze, die Entleerung und die Verwertung werden nicht über die Abfallgebühr finanziert.
Die Sammelfahrzeuge können mehrere farblich unterschiedliche Glascontainer in ein Fahrzeug entleeren, da sie getrennte Kammern für Weiß-, Grün- und Braunglasscherben haben.

Einwurfzeiten: werktags 07:00 - 20:00 Uhr

Was gehört in die Glascontainer?

Grün-/Weiß-/Braun-Glas sortiert nach Farben.
Zum Beispiel:

  • Einwegflaschen für Getränke und Lebensmittel
  • Konservengläser
  • Marmeladengläser

Achtung! Bitte beachten Sie:
Glasfarben, welche nicht zugeordnet werden können z. B. rot, blau, gelb sowie Opalglas (z.B. Odolflasche, Weiss), gehören in den Container für Grünglas.  

Was gehört nicht in die Glascontainer?

Zum Beispiel:

  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen enthalten Quecksilber

--> Mobile Schadstoffe

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Zum Beispiel:

  • Fenster-, Spiegel-, Blei- und Kristallglas
  • Laborglas
  • Einmachglas
  • Keramik
  • Porzellan
  • Steingut
  • Glühbirnen

--> Restabfallbehälter

--> Ganze Glasscheiben/Fenster und Spiegel bitte zum Recyclinghof bringen
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