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Bauabfälle

(Private Haushalte)

Bei Bau- und Renovierungsmaßnahmen jeglicher Art ist es gut, möglichst viele Abfälle bereits auf der Baustelle getrennt zu erfassen. Diese Maßnahme dient nicht nur der Umwelt sondern schont auch Ihren Geldbeutel, da es für sauber sortierte Abfälle teilweise preisgünstige Verwertungsmöglichkeiten gibt.

Sie können die meisten Bauabfälle selbst zu unseren Entsorgungszentren/Recyclinghof bringen.
Gern unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot für einen Container.

Folgende Unterscheidungen sind bei der Entsorgung zu beachten:

Bauabfälle, nicht mineralisch

Bauabfälle sind nichtmineralische Stoffe aus Bautätigkeiten wie z. B. Türen, Fenster, Leichtbauplatten, Kunststoffrohre, verschmutzte Folien, Tapetenreste, Baustoffe auf Gipsbasis, Fensterglas.

Diese werden nicht über den Sperrmüll mitgenommen.

Kostenpflichtige Anlieferung an unsere Entsorgungszentren.
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Altholz

Altholz wird aufgrund der Altholzverordnung in 4 Kategorien eingeteilt.
Kategorie I (unbehandelte Hölzer wie z. B. Paletten)
Kategorie A 2 (im Innenausbau verwendete Hölzer ohne tragende Funktion)
Kategorie A 3 (Möbel)
Kategorie A 4 (z. B. imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, Fenster, Fensterstürze, Außentüren, Konstruktionshölzer, Holzfachwerk und Dachsparren) eingestuft.
Altholz wird nicht (mit Ausnahme von Holzmöbeln) über den Sperrmüll mitgenommen.
Einige Althölzer können kostenpflichtig an unsere Entsorgungszentren angeliefert werden.
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Achtung! Bitte beachten Sie:
Da Holz der Kategorie A 4 als gefährlicher Abfall eingestuft ist, benötigen Sie bei eigenem Transport ab einer Menge von 2.000 kg pro Jahr einen eigenen Entsorgungsnachweis. Diesen können Sie bei uns beantragen.

Bauschutt

Unter Bauschutt versteht man feste Baustoffe, die überwiegend mineralische Bestandteile enthalten und vorwiegend bei Bauwerksabbrüchen anfallen (z. B. Beton, Mauerwerk, Mörtelreste, reiner Wand- und Deckenputz, Ziegelschutt, Fliesen, Toilettenbecken). Zur Entsorgung von Bauschutt ist es ggf. vor einer Baumaßnahme wichtig, den Schadstoffgehalt feststellen zu lassen.
Bauschutt wird nicht über den Sperrmüll mitgenommen.

Kostenpflichtige Anlieferung an unsere Entsorgungszentren.
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Schadstoffhaltiger Bauschutt

Für schadstoffhaltigen Bauschutt wie z. B. teerhaltigen Asphalt, zementgebundene Asbestabfälle (Wellplatten, Fassadenplatten), Steine aus Nachtspeicheröfen, Schornsteinabbruchmaterial und Brandrückstände gelten besondere Annahmekriterien. Bitte informieren Sie sich vorher bei uns.

Unbelasteter Erdaushub/Boden

Boden ist natürlich gewachsenes oder auch bereits verwendetes Erd- und Felsmaterial, welches Steine enthalten kann. Mutterboden ist die obere Schicht gewachsenen Boden (i.d.R. dunkel gefärbt und durchwurzelt) und muss separat verwertet werden.

Belasteter Boden ist getrennt zu halten und separat zu entsorgen. Dazu zählen Böden von Industriestandorten und schadstoffbelastete Böden (z.B. aus Brandschäden, von Ölunfällen, aus Kanalsanierung, etc.)

Bitte informieren Sie sich vorher bei uns.

Verunreinigter Erdaushub/Boden

Verunreinigter Erdaushub, der Stoffe enthält, die den Boden oder das Grundwasser nachteilig beeinflussen können, wie z. B. Ölrückstände, muss im Hinblick auf seinen Schadstoffgehalt durch staatlich anerkannte Umweltlabore analysiert werden. Anhand der Analyse-Ergebnisse lässt sich der Erdaushub in so genannte Klassen Z 0 bis Z 4 einteilen und diese Einteilung entscheidet dann über den weiteren Entsorgungsweg. Bitte informieren Sie sich vorher bei uns.

Annahmestellen

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Containerservice

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