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Schadstoffannahme

(Gewerbe)

Gewerbebetriebe mit einem Aufkommen an Schadstoffen von jährlich nicht mehr als 2000 kg (Kleinmenge) können unsere Schadstoffannahme nutzen.

Achtung! Bitte beachten Sie:
Einzelgebinde dürfen nur im geschlossenen Zustand, mit einem Gewicht von max. 20 kg oder einem Fassungsvermögen von max. 20 Litern angeliefert werden. Pro Tag und Anlieferer werden max. 100 kg angenommen.
Bezüglich der Verpackung und des Transportes müssen die gängigen Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.

Rücknahmeverpflichtung des Handels
Für einige Schadstoffe gibt es Rücknahmeverpflichtungen des Handels. Dazu zählen z. B. Altöl, Batterien und einige Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.

Kostet die Schadstoffannahme etwas?

An die öffentliche Abfuhr (Restabfallbehälter) angeschlossene Betriebe, können bis zu 100 kg pro Jahr Schadstoffe über unsere Annahmestellen entsorgen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Für jedes weitere kg erheben wir ein differenziertes Entgelt. 
Selbstverständlich können auch Betriebe die nicht an die öffentliche Abfuhr angeschlossen sind unter den aufgeführten Bedingungen Schadstoffe kostenpflichtig abgeben.
Betriebe, bei denen regelmäßig oder einmalig größerer Mengen an Schadstoffen anfallen, beraten wir gerne im Rahmen unserer Gewerbeabfallberatung.
Entgelte/Termine Schadstoffe (PDF-Datei)

Schadstoffannahme/Standorte/Zeiten

Annahme am Mittwoch
Neben der Annahme an den Standorten in jeder Stadt/Gemeinde, können Sie zusätzlich am

  • 1. Mittwoch eines Monats am Entsorgungszentrum Hofgeismar und am
  • 3. Mittwoch eines Monats am Entsorgungszentrum Lohfelden

jeweils in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr Schadstoffe abgeben.

Annahme am Samstag
An folgenden Samstagen in der Zeit von 08:00 - 12:30 Uhr besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Abgabe:

Entsorgungszentrum Hofgeismar
Samstag, 23.03., 25.05., 10.,08., 16.11.2024
Annahmezeit: jeweils von 08:00 bis 12:30 Uhr

Entsorgungszentrum Lohfelden
Samstag, 17.02., 11.05., 13.07., 14.09.2024
Annahmezeit: jeweils von 08:00 bis 12:30 Uhr

Achtung
Für Gewerbebetriebe gelten spezielle Annahmebedingungen.
Schadstoffe - Gewerbebetrieb - Mehr erfahren

Übersicht aller Termine Städte/Gemeinden
Gewerbe - Sammeltermine/Entgelte und weitere Informationen zur Schadstoffsammlung

Alle Sammeltermine finden Sie auch im Abfallkalender und in unserer Abfallkalender-APP
Mehr erfahren

Unser Tipp
Die meisten schadstoffhaltigen Produkte lassen sich durch schadstoffarme oder schadstofffreie Produkte ersetzen. Achten Sie auf den „Blauen Engel”, der als staatliches Umweltzeichen für umweltfreundliche Produkte (z. B. schadstoffarme Lacke) vergeben wird.

 

Was gehört zu Schadstoffen?

Zum Beispiel:

  • Lacke (flüssig)
  • Farben (flüssig)
  • Klebstoffe (flüssig)
  • Holzschutzmittel
  • Pflanzenschutzmittel
  • Düngemittel
  • Desinfektionsmittel
  • Reinigungsmittel
  • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück)
  • Energiesparlampen
  • Säuren
  • Laugen
  • Feuerlöscher (max. 5 Stück)
  • Chemikalien
  • Autobatterien (max. 5 Stück)

Was gehört nicht zu Schadstoffen?

Zum Beispiel:

  • Mineralwolle - Mehr erfahren
  • Asbest - Mehr erfahren
  • Altöl - Bitte zurück zum Handel
  • Lacke, Farbe, Klebstoffe (ausgehärtet)
  • Wandfarben/Dispersionsfarben (ausgehärtet)
  • Munition, Sprengstoffe - Info beim Kampfmittelräumdienst
  • Druckgasflaschen / Gaskartuschen - Bitte zurück zum Handel
  • Radioaktive Substanzen – Info beim Regierungspräsidium Kassel

Asbesthaltige Abfälle, A4-Holz etc.

Zu den  Schadstoffen zählen auch asbesthaltige Abfälle (z. B. Eternitplatten), künstliche Mineralfaser (Glas- und Steinwolle), A4-Holz (Hölzer aus dem Außenbereich) und teerhaltiger Strassenaufbruch. Diese fallen nicht unter die oben aufgeführten Regelungen. Die Entsorgung erfolgt über das Entsorgungszentrum Kirschenplantage (EZK) in Hofgeismar. Um diese Abfälle am EZK entsorgen zu können, ist jedoch die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren vorgeschrieben.

Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren
Am 1. Februar 2011 endete in der elektronischen Abfallnachweisverordnung die Übergangsfrist zur Signierpflicht für Abfallerzeuger. Ab sofort müssen auch Abfallerzeuger elektronisch signieren, um gefährliche Abfälle entsorgen zu können. Als Service für unsere Kunden, haben wir aktuelle Informationen über die Teilnahme am elektronischen Begleitscheinverfahren zusammengestellt.

Kundeninformation (PDF-Datei)

Antrag Kenn-Nummeren / Erzeugernummer (PDF-Datei)

Internetseite der Regierungspräsidien in Hessen mit weiteren Informationen ....

 

Sonderregelung für Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

Die Entsorgung der Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED´s wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geregelt. Im Rahmen der Mobilen Schadstoffannahme nehmen wir bis zu 20 Leuchtstoffröhren bzw. Energiesparlampen kostenlos entgegen. An unseren Entsorgungszentren können Sie bis zu 100 Leuchtstoffröhren bzw. Energiesparlampen und auch LED´s kostenlos abgeben.

Weitere Annahmestellen und Informationen finden Sie unter
Website Lightcycle

Benutzerordnung

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