Hauptbereich
Was gehört zu Elektrogeräten und Metallgegenständen
Mitgenommen werden:
- Kühlschränke
- Gefriertruhen
- Geschirrspülgeräte
- Waschmaschinen
- Dunstabzugshauben
- Trockenhauben
- Wäschetrockner
- Trockenschleudern
- Bügelautomaten
- Rasenmäher
- E-Herde/Gasherde
- Mirkrowellengeräte
- Staubsauger
- elektrische Werkzeuge
- Fernseher, Monitore
- Computer, Drucker, Faxgeräte
- Video-, DVD-, CD-Geräte, Radios
- elektrische Spiel- u. Freizeitgeräte
- Kleingeräte wie z. B. Taschenrechner, Telefone, Handys, Anrufbeantworter, Bügeleisen, Büchsenöffner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Wecker, Armbanduhren oder Eierkocher in Verbindung mit einem größeren Gerät oder Metallgegenstand
Heizgeräte (keine Elektrospeicherheizgeräte):
- Ölradiatoren
- Ölöfen (ölfrei)
- Heizkörper
Fahrzeugteile aus Metall ohne Wasser gefährdende Inhaltsstoffe:
- Stoßstangen
- Kotflügel
- Fahrräder
Sperrige Gegenstände aus Metall:
- Wäscheständer, Wäschespinnen
- Spülbecken
- Gartenmöbel
- Leitern
- Regentonnen


