Hauptbereich
Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
Zu den gefährlichen Abfällen (Sonderabfälle) gehören u. a. Lacke, Farben und Klebstoffe auf Lösemittelbasis (flüssig), Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Rostschutzmittel, Dünge- u. Reinigungsmittel, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Säuren und Laugen und Pulverfeuerlöscher.

Was gehört zu den gefährlichen Abfällen?
Gefährliche Abfälle sind durch ihren Schadstoffgehalt gesundheits-, boden-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar. Sie dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umweltgefahren nicht gemeinsam mit Restabfall entsorgt werden.
Annahmebedingungen
Bei der mobilen Sammlung dürfen einzelne Behälter gründsätzlich ein Gewicht von 20 kg und ein Fassungsvermögen von 20 l nicht überschreiten. Die angelieferte Menge pro Tag darf max.100 kg betragen.
Für Altöle und Batterien gibt es ein Rücknahmesystem des Handels.
Annahmestellen
Gefährliche Abfälle können am Schadstoffmobil sowie am Sonderabfallzwischenlager der Fa. Fehr, Im Wiesengrund 11, Lohfelden-Vollmarshausen (an jedem letzten Samstag im Monat, 9:00 - 12:00 Uhr) abgegeben werden.
Kostenfrei
Im Rahmen der Annahmebedingungen erheben wir von privaten Haushalten für die Annahme und Entsorgung keine zusätzliche Gebühr.
Unser Tipp
Die meisten schadstoffhaltigen Produkte lassen sich durch schadstoffarme oder schadstofffreie Produkte ersetzen. Achten Sie auf den „Blauen Engel”, der als staatliches Umweltzeichen für umweltfreundliche Produkte (z. B. schadstoffarme Lacke) vergeben wird.
Informieren Sie sich im Abfall-ABC über eine umweltfreundliche Alternative zu dem von Ihnen benötigten schadstoffhaltigen Produkt.


