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Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
Zu den gefährlichen Abfällen (Sonderabfälle) gehören u. a. Lacke, Farben und Klebstoffe auf Lösemittelbasis (flüssig), Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Rostschutzmittel, Dünge- u. Reinigungsmittel, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Säuren und Laugen und Pulverfeuerlöscher.
Was gehört zu den gefährlichen Abfällen?
Diese gefährlichen Abfälle sind durch ihren Schadstoffgehalt gesundheits-, boden-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar. Sie dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umweltgefahren nicht gemeinsam mit Restabfall entsorgt werden.
Keine gesonderten Gebühren
Die Abgabe der gefährlichen Abfälle am Schadstoffmobil (Termine und Standorte finden Sie auf dieser Seite und in Ihrem Abfallkalender) sowie am Sonderabfallzwischenlager der Fa. Fehr (an jedem letzten Samstag im Monat, 9:00 - 12:00 Uhr), ist im Rahmen der Annahmebedingungen in Ihren Restabfallgebühren für private Haushalte bereits enthalten und somit nicht mit separaten Kosten für Sie verbunden.
Annahmestelle (jeden letzten Samstag im Monat):
Sonderabfallzwischenlager Fehr GmbH & Co.KG
Im Wiesengrund 11
Lohfelden-Vollmarshausen
Bitte beachten Sie (Annahmebedingungen):
Bei der mobilen Sammlung werden von einem Anlieferer nicht mehr als 100 kg gefährliche Abfälle oder 100 Liter Behältervolumen angenommen.
Bei der mobilen und stationären Sammlung dürfen die Behälter ein Gewicht von 20 kg oder ein Fassungsvermögen von 20 Liter nicht überschreiten.
Für Altöle, Batterien und Altmedikamente gibt es ein Rücknahmesystem des Handels.
Unser Tipp
Die meisten schadstoffhaltigen Produkte lassen sich durch schadstoffarme oder schadstofffreie Produkte ersetzen. Achten Sie auf den „Blauen Engel”, der als staatliches Umweltzeichen für umweltfreundliche Produkte (z. B. schadstoffarme Lacke) vergeben wird.
Informieren Sie sich im Abfall-ABC über eine umweltfreundliche Alternative zu dem von Ihnen benötigten schadstoffhaltigen Produkt.



