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Weiterhin kostenfreie Annahme von Baum- und Heckenschnitt

Nachricht vom: 15.02.2012 - 07:40 Uhr

Im Dezember 2011 beschlossen die politischen Gremien des Landkreises Kassel, dass Baum- und Heckenschnitt unbefristet an den drei Biokompostierungsanlagen kostenfrei angenommen wird.

Dieses Angebot gilt für private Haushalte, Gewerbebetriebe und Kommunen unabhängig von der Anlieferungsmenge.

An folgenden Standorten werden Baum- und Heckenschnitt kostenfrei angenommen:

  • Biokompostierungsanlage auf dem Entsorgungszentrum Kirschenplantage, Kirschenplantage 1, 34369 Hofgeismar
  • Biokompostierungsanlage Fuldatal, Gut Eichenberg 12,
    34233 Fuldatal-Rothwesten
  • Biokompostierungsanlage Lohfelden, Sandwiesen 5,
    34253 Lohfelden-Vollmarshausen

Öffnungszeiten: 
Montag – Donnerstag 7.45  bis  16.00 Uhr,
Freitags 7.45  bis  14.30 Uhr

2012 an folgenden Samstagen von 7:45 bis 14:30 Uhr: 07.01.,03.03.,31.03.,14.04.,05.05.,19.05.,02.06.,09.06.,07.07.,04.08.,08.09.,06.10.,10.11.,22.12.2012

Bitte beachten Sie:
Baum- und Heckenschnitt muss unbedingt getrennt von Gras, Laub, krautigen Pflanzenteilen sowie anderen Bio- und Gartenabfällen angeliefert werden. Nur durch die Trennung können wir die ökonomischen Vorteile bei der Verwertung von Baum- und Heckenschnitt weitergeben. 
Gemischte Anlieferungen müssen wir weiterhin kostenpflichtig annehmen.

Zum Schutz der heimischen Brutvogelarten sollten Bäume, Sträucher und Hecken noch im Januar und Februar geschnitten werden. Das  Bundesnaturschutzgesetz untersagt das Schneiden von Hecken und Gebüschen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich. Ein Baumschnitt oder eine Baumrodung zwischen März und September ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Nähere Auskünfte hierüber erteilt die Untere Naturschutzbehörde unter Tel.: 05692/987-3101 oder Mail: unb@landkreiskassel.de.
Der angenommene Baum- und Strauchschnitt wird in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern in Biomassekraftwerken energetisch genutzt. Die energetische Nutzung von Biomasse dient dem Klimaschutz. Bundesweit ist knapp die Hälfte der durch den Einsatz von erneuerbaren Energien vermiedenen Treibhausgas - Emissionen auf die Nutzung von Biomasse zurückzuführen. Baum- und Strauchschnitt sind ein besonders ökologischer Energieträger, denn die Energieerzeugung geht nicht, wie z.B. beim Anbau von „Energiepflanzen“, auf Kosten der Nahrungsmittelproduktion oder des Naturschutzes.

Informationen zu Entsorgungswegen und dem Verkauf von Kompost und Erden erhalten Sie unter Tel.: 0561/1003-1133.

 

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