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Verpackungen
Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordung regelt u.a. die Rücknahme- und Verwertungspflicht verschiedener Verpackungen wie Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen.
Verkaufsverpackungen
Zu Verkaufsverpackungen gehören z.B. Getränkekartons, Joguhrtbecher, Milchtüten, Shampooflaschen.
Welche Gewerbebetriebe ihre Verkaufsverpackungen über das Duale System entsorgen können, hängt neben der Branche auch von der Menge ab. Wir geben Ihnen hierzu gern entsprechende Auskunft.
Seit dem 01.01.2008 sammeln wir gemeinsam mit der Johannes Fehr GmbH & Co. KG im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft die Gelben Säcke im Landkreis Kassel ein.
In den Städten/Gemeinden Bad Karlshafen, Wahlsburg, Oberweser Trendelburg, Reinhardshagen, Hofgeismar, Grebenstein, Calden, Liebenau, Immenhausen, Espenau, Vellmar werden wir die Einsammlung der Gelben Säcke übernehmen.
In den Städten/Gemeinden Breuna, Zierenberg, Ahnatal, Fuldatal, Habichtswald, Schauenburg, Bad Emstal, Naumburg, Wolfhagen, Baunatal, Fuldabrück, Söhrewald, Lohfelden; Niestetal, Kaufungen, Nieste, Helsa wird die Fehr GmbH & Co. KG zuständig sein.
Kostenlose Hotline: 0800-6665445.
Für kleinere Mengen Verkaufsverpackungen aus Papier oder Karton steht Ihnen die Papiertonne zur Verfügung.
Für Altglas (Glasverpackungen) stehen Altglascontainer gut erreichbar in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Standorte der Altglascontainer (PDF-Datei)
Transportverpackungen
Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen (§ 3 der Verpackungsverordnung).
Transportverpackungen müssen von Herstellern und Vertriebern zurückgenommen und außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer Verwertung zugeführt werden.
Zur Erfüllung dieser Rücknahmepflicht haben Hersteller und Vertreiber auch hier die gesamte Rückführung ihrer Transportverpackungen meist an verschiedene Unternehmen der Entsorgungswirtschaft übertragen.
Umverpackungen
Umverpackungen sind Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind.
Umverpackungen können im Landen zurückgelassen werden und sind außerhalb der öffentlichen Entsorgung einer Verwertung zuzuführen.
Containserservice
Unser Containerservice holt Ihnen z.B. saubere Verpackungsfolien, Pappe oder auch Verpackungsholz (Paletten, Holzkisten) direkt ab Betriebshof oder Baustelle ab.
Weiter Informationen zu unserem Containerservice



