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Information und Beratung
Tel.: 0561/1003-1133
Entgelte und Annahmebedingungen für gefährliche Abfälle von Gewerbebetriebe 2010 (PDF-Datei)
Standorte und Annahmezeiten des Schadstoffmobils 2010 (PDF-Datei)
Interaktive Karte - Sonderabfallzwischenlager der Fa. Fehr in Lohfelden
Hauptbereich
Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
Zu den gefährlichen Abfällen (Sonderabfällen) gehören u.a.:
- Lack- und Farbreste auf Lösemittelbasis (nicht ausgehärtet)
- Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Rostschutzmittel
- Düngemittel
- Leim- und Klebstoffe (nicht ausgehärtet)
- Autobatterien
- Trockenbatterien
- Kitt- und Spachtelabfälle (nicht ausgehärtet)
- Lösungsmittel wie: Reinigungsmittel, Farbverdünner, Abbeizmittel
- Ölhaltige Betriebsmittel
- Chemikalienreste aller Art (unvermischt)
- Leuchtstoffröhren
- Energiesparlampen, Hochdrucklampen
- Säuren und Laugen
- PCB- haltige Kondensatoren (bis 1 kg Einzelgewicht)
- Frostschutzmittel
- Fotochemikalien
- Pulverfeuerlöscher und PU-Schaum-Dosen
Diese gefährlichen Abfälle sind durch ihren Schadstoffgehalt gesundheits-, boden-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar. Sie dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umweltgefahren nicht gemeinsam mit dem Restabfall entsorgt werden.
Annahmetermine
Für Gewerbebetriebe haben wir pro Jahr vier zusätzlich Sammeltermine für die stationäre Sammlung eingerichtet:
10.2., 12.05., 11.08., 10.11. 2010 (von 8:00 - 12:00 Uhr)
Zusätzlich zu diesen Terminen werden gefährliche Abfälle auch an jedem letzten Samstag im Monat am Sonderabfallzwischenlager angenommen (von 9:00 - 12:00 Uhr).
Annahmestelle:
Sonderabfallzwischenlager Fehr GmbH & Co.KG
Im Wiesengrund 11
Lohfelden-Vollmarshausen
Annahmebedingungen
Gewerbebetriebe mit einem Aufkommen an gefährlichen Abfällen von jährlich nicht mehr als 2.000 kg je Betrieb, können unsere Sammlung für gefährliche Abfälle nutzen.
Bei der mobilen Sammlung werden von einem Anlieferer nicht mehr als 100 kg oder 100 Liter Behältervolumen angenommen.
Bei der mobilen und stationären Sammlung dürfen die Behälter ein Gewicht von 20 kg oder ein Fassungsvermögen von 20 Liter nicht überschreiten.
Einzelgebinde werden nur im geschlossenen Zustand angenommen. Mengen über 2.000 kg pro Jahr sind direkt über die HIM (Hessischen Industriemüll GmbH) zu entsorgen.
Kosten
An die öffentliche Abfuhr (Restabfallbehälter) angeschlossene Betriebe, können bis zu 100 kg pro Jahr gefährliche Abfälle über unsere Annahmestellen entsorgen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Für jedes weitere kg erheben wir ein differenziertes Entgelt. Dies können wir seit dem 01.01.2008 wesentlich kostengünstiger als bisher anbieten. Selbstverständlich können auch Betriebe die nicht an die öffentliche Abfuhr angeschlossen sind Kleinmengen gefährlicher Abfälle kostenpflichtig abgeben. Hiervon ausgenommen sind Batterieanlieferungen, die unbegrenzt kostenfrei angeliefert werden können.
Sonderregelung für Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Die Entsorgung der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen wird seit dem 24.03.06 durch das Elektrogesetz geregelt. Im Landkreis Kassel stehen Handel und Gewerbe folgende (teilweise kostenlose) Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Schadstoffmobil: kostenlose Annahme bis zu 20 Stück
Stationäre Sonderabfallsammlung: kostenlose Annahme bis zu 100 kg
Größere Mengen zum Entsorgungszentrum Kirschenplantage, den Caldener Werkstätten, Breslauer Straße 15 in 34379 Calden oder Sammelstellen der Privatwirtschaft. Auskunft erteilt die Abfallberatung.
Rücknahmeverpflichtung des Handels
Für einige gefährliche Abfälle gibt es Rücknahmeverpflichtungen des Handels. Dazu zählen z.B. Altöl, Batterien, Altmedikamente und einige Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
Bitte beachten Sie:
Bezüglich der Verpackung und des Transportes müssen die gängigen Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.


