Entgelte und Annahmebedingungen für gefährliche Abfälle von Gewerbebetriebe (PDF-Datei)

Standorte und Annahmezeiten des Schadstoffmobils (PDF-Datei)

Interaktive Karte - Sonderabfallzwischenlager der Fa. Fehr in Lohfelden

Elektronisches Nachweisverfahren
Weitere Informationen finden Sie hier...



 

Hauptbereich

Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)

Gewerbebetriebe mit einem Aufkommen an gefährlichen Abfällen von jährlich nicht mehr als 500 kg je Betrieb, können unsere Sammlung für gefährliche Abfälle nutzen. Für die Entsorgung größerer Mengen, wenden Sie sich bitte an unsere Gewerbeabfallberatung.

Zu den gefährlichen Abfällen (Sonderabfällen) gehören u.a.:

  • Lack- und Farbreste auf Lösemittelbasis (nicht ausgehärtet)
  • Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Rostschutzmittel
  • Düngemittel
  • Leim- und Klebstoffe (nicht ausgehärtet)
  • Autobatterien
  • Trockenbatterien
  • Kitt- und Spachtelabfälle (nicht ausgehärtet)
  • Lösungsmittel wie: Reinigungsmittel, Farbverdünner, Abbeizmittel
  • Ölhaltige Betriebsmittel
  • Chemikalienreste aller Art (unvermischt)
  • Leuchtstoffröhren
  • Energiesparlampen, Hochdrucklampen
  • Säuren und Laugen
  • PCB- haltige Kondensatoren (bis 1 kg Einzelgewicht)
  • Frostschutzmittel
  • Fotochemikalien
  • Pulverfeuerlöscher und PU-Schaum-Dosen

Diese gefährlichen Abfälle sind durch ihren Schadstoffgehalt gesundheits-, boden-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar. Sie dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umweltgefahren nicht gemeinsam mit dem Restabfall entsorgt werden.

Annahmebedingungen

* Einzelgebinde werden nur im geschlossenen Zustand angenommen und dürfen ein Gewicht von 20 kg oder ein Fassungsvermögen von 20 Liter nicht überschreiten.
* Bei der mobilen Sammlung werden von einem Anlieferer pro Tag max. 100 kg angenommen.

Kosten
An die öffentliche Abfuhr (Restabfallbehälter) angeschlossene Betriebe, können bis zu 100 kg pro Jahr gefährliche Abfälle über unsere Annahmestellen entsorgen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. 
Für jedes weitere kg erheben wir ein differenziertes Entgelt. 
Selbstverständlich können auch Betriebe die nicht an die öffentliche Abfuhr angeschlossen sind unter den aufgeführten Bedingungen gefährlicher Abfälle kostenpflichtig abgeben.
Hiervon ausgenommen sind Batterieanlieferungen. Diese können unbegrenzt kostenfrei angeliefert werden.

Entgelte / Annahme gefährliche Abfälle (pdf.-Datei)

Annahmetermine
Für Gewerbebetriebe haben wir pro Jahr vier zusätzlich Sammeltermine für die stationäre Sammlung eingerichtet:
Mi.,13.2., Mi., 08.05., Mi.,14.08., Mi., 13.11.2013 von 8:00 - 12:00 Uhr.

Zusätzlich zu diesen Terminen werden gefährliche Abfälle auch an jedem letzten Samstag im Monat am Sonderabfallzwischenlager angenommen (von 9:00 - 12:00 Uhr).

Annahmestelle:
Sonderabfallzwischenlager Fehr GmbH & Co.KG
Im Wiesengrund 11
Lohfelden-Vollmarshausen


Sonderregelung für Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

Die Entsorgung der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen wird seit dem 24.03.06 durch das Elektrogesetz geregelt. Im Landkreis Kassel stehen Handel und Gewerbe folgende (teilweise kostenlose) Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Mobile Sammlung (Schadstoffmobil): kostenlose Annahme bis zu 20 Stück
Stationäre Sonderabfallsammlung: kostenlose Annahme bis zu 100 kg

Rücknahmeverpflichtung des Handels

Für einige gefährliche Abfälle gibt es Rücknahmeverpflichtungen des Handels. Dazu zählen z.B. Altöl, Batterien und einige Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.

Bitte beachten Sie:
Bezüglich der Verpackung und des Transportes müssen die gängigen Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.


Annahme von gefährlichen Abfällen am Entsorgungszentrum Kirschenplantage
Zu den gefährlichen Abfällen zählen auch asbesthaltige Abfälle (z.B. Eternitplatten), künstliche Mineralfaser (Glas- und Steinwolle), A4-Holz (Hölzer aus dem Außenbereich) und teerhaltiger Strassenaufbruch. Diese fallen nicht unter die oben aufgeführten Regelungen. Die Entsorgung erfolgt über das Entsorgungszentrum Kirschenplantage (EZK) in Hofgeismar. Um diese Abfälle am EZK entsorgen zu können, ist jedoch die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren vorgeschrieben.
Elektronisches Nachweisverfahren
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