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Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren
Am 1. Februar 2011 endete in der elektronischen Abfallnachweisverordnung die
Übergangsfrist zur Signierpflicht für Abfallerzeuger.
Ab sofort müssen auch Abfallerzeuger elektronisch signieren, um gefährliche Abfälle entsorgen zu können.
Als Service für unsere Kunden, haben wir aktuelle Informationen über die Teilnahme am elektronischen Begleitscheinverfahren zusammengestellt.
Kundeninformation (PDF-Datei)
Antrag Kenn-Nummeren / Erzeugernummer (PDF-Datei)
Internetseite der Regierungspräsidien in Hessen mit weiteren Informationen ....


